Rahmenbedingungen

Erstgespräch

In unserem unverbindlichen Erstgespräch geht es um Ihr Anliegen und Ihre Wünsche. Bei diesem gegenseitigen Kennenlernen erfahren Sie auch mehr über meine Arbeitsweise und die Rahmenbedingungen. Danach können Sie sich überlegen, ob Sie gerne weiterhin mit mir zusammenarbeiten möchten. Das Erstgespräch ist kostenpflichtig.

Dauer des Erstgesprächs:

  • Bei Einzelpersonen: 50 Minuten
  • Bei Mehrpersonen: 90 Minuten

Frequenz der Sitzungen:

Die Einzelgespräche finden üblicherweise alle ein bis zwei Wochen statt. Der Zeitraum kann je nach individueller Fragestellung während der Therapie variabel angepasst werden. Die Zeit zwischen den Sitzungen ist eine sehr wichtige Zeit, in der die eigentliche Entwicklung und Veränderung stattfinden. 

Die Dauer der Therapie ist im Vorhinein generell schwer einschätzbar. Manche Thematiken können gut in ein paar wenigen Stunden besprochen werden. Für andere kann wiederum eine längere Therapie sinnvoll sein. 

Absageregelung

Sie können die vereinbarten Termine bis spätesten 24 Stunden vor unserer Sitzung kostenfrei per Telefon, SMS oder per Mail absagen. Wird der Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder nicht eingehalten, ist das Honorar der versäumten Stunde zur Gänze zu begleichen. Sollten Sie verspätet kommen, so verkürzt sich diese Sitzung.

Kosten der Therapie

  • Psychotherapie Einzel (à 50 Minuten): € 110,–
  • Psychologische Beratung (à 50 Minuten): € 110,–
  • Psychotherapie Mehrpersonen (à 80 Minuten): € 200,–
  • Berufliches Coaching (à 50 Minuten): ab € 110,– 
    Der Preis variiert je nach Auftrag und zusätzlichen Unterstützungsleistungen außerhalb der Coachingstunde, wie z.B. Recherche, Videoarbeiten, Unterlagengestaltung. 

Das Erstgespräch ist in bar zu begleichen, danach ist bar oder Überweisung möglich.

Zuschussleistung durch die Krankenkassen

Ein Kostenzuschuss ist bei Vorliegen von krankheitswertigen Symptomen und entsprechender Indikation nach dem internationalen Diagnosemanual ICD-10 möglich. Dazu ist eine ärztliche Bestätigung einzuholen und ein Antrag zu stellen. Den Antrag an die jeweilige Krankenkasse füllen wir gemeinsam aus. Das Formular erhalten Sie von mir.

Derzeitige Zuschüsse für Einzelsitzungen: Stand 01/2023

  • ÖGK (vormals GKK) € 33,70
  • BVAEB (vormals BVA- und VAEB-Versicherte) € 46,60
  • SVS (vormals SVA- und SVB-Versicherte) € 45,–
  • KFA € 37,–

Vollfinanzierte Krankenkassaplätze sind für Personen, die bei BVAEB versichert sind, möglich.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin bin ich der Verschwiegenheit über alle mir anvertrauten Inhalte und Aufzeichnungen verpflichtet. Die Klient*innen selbst haben das Recht, mich von dieser Verschwiegenheit zu entbinden. (§ 15, Österreichisches Psychotherapiegesetz)